Alle EU-Bürger haben das Recht, in einem beliebigen EU-Land ein eigenes Unternehmen zu gründen oder eine Tochtergesellschaft bzw. eine Niederlassung eines bestehenden Unternehmens zu registrieren. Das gleiche gilt, wenn Sie sich entscheiden, ein Geschäft in Kroatien zu eröffnen, das aufgrund der Nähe und guter Kenntnis der Situation für viele Unternehmer und alle, die sich zum ersten Mal auf eine unternehmerische Reise begeben, interessant ist.

Die Gesellschaft mit beschränkter Haftung ist die interessanteste Unternehmensform in Kroatien

In Kroatien gibt es viele Deutsche, die ein Unternehmen ausschließlich zum Zweck der legalen Vermietung ihrer Wohnungen gründen, da die dortige Gesetzgebung nicht zulässt, dass sie das als Einzelpersonen machen können, weil sie in Kroatien als ausländische Staatsbürger angesehen werden.

Die Gründung einer Gesellschaft in Kroatien unterliegt dem Gesetz über die Handelsgesellschaften, der fünf verschiedene Unternehmensformen kennt. Das sind öffentliche Handelsgesellschaft, eine Kommanditgesellschaft, eine stille Gesellschaft, eine Aktiengesellschaft und eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Die interessanteste für deutsche Staatsbürger ist die Gesellschaft mit beschränkter Haftung.

Was sind die Voraussetzungen für die Gründung einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung?

Eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung kann von einer oder mehreren inländischen oder ausländischen juristischen Personen gegründet werden, die mit der Gründung Gesellschaftler werden. Alle wichtigen Entscheidungen des Unternehmens werden auf der Versammlung der Gesellschaftler getroffen, die mindestens einmal im Jahr einberufen wird. Das Unternehmen kann daher ausschließlich von deutschen Staatsbürgern mit einem verantwortlichen Direktor gegründet werden. Es besteht auch keine Bedingung, dass mindestens ein Vorstandsmitglied im Unternehmen beschäftigt sein muss, was den Prozess der Unternehmensgründung erheblich vereinfacht und die Kosten für die Geschäftstätigkeit verringert.

Um eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung zu gründen, müssen Sie wissen, dass der Mindestbetrag des Grundkapitals gut 2.700 EUR oder 20.000 HRK bei einer Mindestinvestition von 27 EUR beträgt. Vor der Eintragung des Unternehmens in das Register muss mindestens ein Viertel des Betrags gezahlt werden, wobei der Gesamtbetrag aller Zahlungen mindestens 1.350 EUR beträgt.

Wo kann man ein Unternehmen am schnellsten eröffnen?

Wenn Sie nicht qualifiziert sind und keine Erfahrung in Unternehmensgewässern haben, sollten Sie sich an einen speziellen Staatsdienst wenden, um ein Unternehmen in Kroatien zu gründen, das Ihnen einfache und schnelle Verfahren bietet. In Kroatien gibt es etwa 20 Büros dieses Staatsdienstes, die in allen großen kroatischen Städten zu finden sind.

Vor allem aber können Sie jetzt den gesamten Prozess der Gründung und Registrierung Ihres Unternehmens an einem Ort abschließen. Sie müssen sich nur an einen Notar wenden, um den Antrag auf Eintragung in das Gerichtsregister und den Gründungsakt zu beglaubigen.

Wie viel Geld und Zeit benötigen Sie, um den Vorgang abzuschließen?

Wenn Sie sich entscheiden, ein Unternehmen in Kroatien zu gründen, kostet dies natürlich zusätzlich zum zur Verfügung zu stellenden Grundkapital rund 900 EUR. Wenn Sie alle Bedingungen erfüllen, erhalten Sie innerhalb eines Monats einen Bescheid über die Eintragung in das vom Handelsgericht ausgestellte Register.

Nach der Eintragung, müssen die Gründer des Unternehmens einen Stempel erstellen, und das Staatliche Statistikamt gibt Ihnen eine Benachrichtigung über die Klassifikation Ihres Unternehmens, die Sie am Schalter eines der Regierungsdienste abholen können. Auf der Grundlage dieser Mitteilung können die Gründer ein Konto bei der Bank eröffnen. Dafür brauchen Sie einen Bescheid über die Eintragung in das Gerichtsregister, den Stempel und den Reisepass.

Nach all diesen Verfahren kann das Unternehmen ein reibungsloses Geschäft aufnehmen. Innerhalb von 15 Tagen nach Beginn des Geschäfts ist es lediglich erforderlich, einen Antrag auf Zahlung der Renten- und Krankenversicherung zu stellen, den Sie beim Rentenversicherungsinstitut oder beim Krankenversicherungsinstitut begehen. Vergessen Sie jedoch am Ende des Prozesses nicht, Ihr Unternehmen bei der Steuerverwaltung zur Registrierung im Steuerregister zu registrieren.